Die Jugendämter 

Auch das Jugendamt Lehrte richtet seine Tätigkeit in Familienkonflikten nach den Vorgaben des Cochemer Modells Lehrter Prägung aus. Der Fachdienst Jugend und Soziales hat deshalb eine Kooperationsvereinbarung mit dem Familiengericht und anderen am Verfahren beteiligten Professionen geschlossen, um die Kinder möglichst aus dem elterlichen Konflikt heraus zu halten.

Für Sehnde ist der Fachbereich Jugend der Region Hannover – Team ASD Sehnde – an der Kooperation beteiligt.

Wir begrüßen es, wenn Eltern oder Elternteile unsere Beratungstätigkeit in Anspruch nehmen, bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Trotz Trennung und Scheidung bleiben Sie weiterhin Eltern!

Im Hinblick auf Ihre gemeinsamen Kinder sollten Sie Folgendes beachten:

Ihr Kind liebt in der Regel beide Elternteile und möchte keinen verlieren.

Ihr Kind kann erfahrungsgemäß besser mit der Trennung der Eltern zurechtkommen, wenn Sie eine einvernehmliche Regel finden und es aus den elterlichen Auseinandersetzungen heraushalten.

Kinder möchten sich weder gegen den Vater noch gegen die Mutter entscheiden müssen.

Auch Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umgang geltend machen. Sie können die Vermittlungsangebote ebenfalls in Anspruch nehmen.

Zielsetzung des Fachdienstes Jugend und Soziales ist es, mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die von beiden getragen wird. Der Fachdienst leistet unter diesem Aspekt die folgenden Angebote:

Außergerichtliche Trennung- und Scheidungsberatung

Jeder Elternteil kann sich an das Jugendamt wenden und um Vermittlung in einer Umgangs- oder Sorgeangelegenheit bitten.

Es finden zunächst Einzelgespräche mit beiden Eltern statt. Hier kann jeder Elternteil seine persönliche Sichtweise darstellen. Wenn die Eltern zu gemeinsamen Gesprächen bereit sind, werden diese vermittelnd am „Runden Tisch“ geführt. Ziel ist es, im Hinblick auf die konträren Positionen der Eltern, zu einem Konsens zu kommen 


Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren

Wird eine Umgangs- oder Sorgeangelegenheit gerichtsanhängig, wirken die Jugendämter an diesem Verfahren mit. Auch hier besteht unsere Aufgabe darin, die Eltern in ihrer gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu stärken und eine von beiden Eltern getragene Entscheidung im Interesse der Kinder zu erarbeiten. Nicht der Streit um die Kinder soll im Vordergrund stehen sondern vielmehr ihr Wohlergehen.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner

Für Lehrte
Fachdienst Jugend und Soziales
Gartenstraße 5
31275 Lehrte

Frau Runge, Zimmer 22
Tel.: 05132/505 3226

Herr Rimbach, Zimmer 24
Tel.: 05132/505 3223

Für Sehnde
Fachbereich Jugend der Region Hannover
Team ASD Sehnde
Ronnenberger Straße 22
30952 Ronnenberg

Frau Scheel
Tel.: 0511/616-25336

Sprechzeiten
Montag: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr – 11.00 Uhr
Mittelstraße 56
31319 Sehnde
Tel.: 0511/616-25100 (ausschließlich während der Sprechzeiten)

Herr Vieting
Tel.: 0511/616-21505

Sprechzeiten
Dienstag: 09.00 Uhr – 11.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittelstraße 56
31319 Sehnde
Tel.: 0511/616-25100 
(ausschließlich während der Sprechzeiten)


Sie können sich aber auch an die folgenden Beratungsstellen wenden

Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Spittaplatz 5
31303 Burgdorf

Sprechstunden in der Außenstelle Lehrte
Wann: donnerstags
Wo: Burgdorfer Straße 10A (Eingang Parkstraße), 31275 Lehrte.

Außenstelle Sehnde
Wann: mittwochs und donnerstags
Wo: Mittelstraße 56, 31319 Sehnde

Terminvereinbarung unter
Tel.: 05136-60 78
FEB.Burgdorf@region-hannover.de
www.hannover.de/feb

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