Familienanwälte 

Da es in Familiengerichtsverfahren, die Umgangs- und Sorgerecht betreffen, primär um das Wohl der minderjährigen Kinder geht, sehen auch wir Rechtsanwälte uns dieser Vorgabe verpflichtet. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren werden wir Anwälte darauf hinwirken, dass beide Eltern das Wohl ihres Kindes als den wichtigsten Aspekt begreifen.

Rechtsanwälte, die am Cochemer Modell Lehrter Prägung teilnehmen, handeln nach Maximen, die auf Konfliktlösung anstelle von Konfliktverstärkung zielen. Wir helfen, den Beteiligten, Meinungsverschiedenheiten auszuräumen und faire Konfliktlösungen zu finden. Wir legen Wert darauf, dass die Parteien offen und ehrlich miteinander umgehen; herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil sollen unterbleiben und werden auch nicht in unseren Schriftsätzen auftauchen.


Wo einen gerichtliche Klärung verantwortungsvoll vermeidbar ist, werden wir unsere Mandanten ermutigen, solche Lösungen zu suchen und unterstützen sie bei deren Findung. Dazu werden wir auch mit anderen Berufsgruppen zusammen arbeiten und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.

Wir werden unsere Mandanten immer darauf hinweisen, dass ihre Verhaltensweise Auswirkungen auf die Familie und auf das Verhalten der Kinder zu ihren Eltern haben wird und ihnen von einem Verhalten, dass uns in dieser Hinsicht Sorgen bereitet, dringlich abraten.

Bei unserem Tätigwerden lassen wir uns von folgendem Ehrencodex leiten

  • Im Mandantengespräch stellen die Rechtsanwälte die Grundzüge des Cochemer Modells Lehrter Prägung vor.
  • Die Rechtsanwälte bemühen sich auch um eine außergerichtliche Einigung. Sorge- und Umgangsverfahren werden mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung erörtert.
  • Ist ein gerichtlicher Antrag erforderlich, wird der Grund der Antragstellung sachlich dargestellt. Herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil sollen unterbleiben.
  • Die Antragserwiderung darf kurz gefasst sein in Erwartung einer ausgiebigen Erörterung in der mündlichen Verhandlung.
  • Es wird von der Gleichwertigkeit aller am Verfahren Beteiligten ausgegangen.
  • Die Rechtsanwälte kommunizieren offen, direkt, wertfrei.
  • Sie gestalten ihre Tätigkeit vermittelnd und moderierend.

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